Honorar

Quelle: Peter Stanic auf Pixabay

Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Eine Paartherapie Sitzung von 1,5 Zeitstunden kostet 150,00 €. Auf besonderen Wunsch kann eine Sitzung verlängert werden (10 Minuten à 17 €).

Das Honorar ist zum Sitzungsende in bar (möglichst passend) fällig, es sei denn, dass eine andere Vereinbarung mit Ihnen getroffen wurde.

Da Paartherapie in der Regel keine heilende Tätigkeit einer psychischen Erkrankung ist sondern der Verbesserung der Paarbeziehung dient, wird sie von Krankenkassen nicht übernommen.

Zögern Sie, den finanziellen Aufwand für eine Paartherapie zu leisten? Es gibt gute Gründe, sich trotz der Kosten nicht von einer Paartherapie abhalten zu lassen, die Sie hier finden können. Vergessen Sie nicht: Es geht um nicht weniger als Ihre Beziehung! Nur Ihr Einsatz und Engagement können deren Verbesserung oder Fortbestand bewirken!

Rechnungen, Quittungen oder Teilnahmebescheinigungen können nur für Termine des laufenden Jahres ausgestellt werden. Für bereits abgelaufene Steuerjahre können sie nicht mehr ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie unsere Regelung im Falle einer Absage.